Diese Übersetzung dient der Information. Maßgeblich ist die englische Fassung.
AKDronix ist eine Marke der A&K Worldwide Enterprises FZCO, einer in Dubai lizenzierten Freihandelszonengesellschaft. Drohnen, Wärmebildkameras und Roboter können missbraucht werden. Diese Richtlinie erläutert, wie wir Kunden und Aufträge prüfen und was wir von Käufern erwarten.
Nur für die gewerbliche Nutzung
Wir beliefern registrierte Unternehmen, Behörden und Einrichtungen für die rechtmäßige zivile, gewerbliche, wissenschaftliche und Ausbildungsnutzung. Wir verkaufen nicht an Privatpersonen und beliefern keinen Kunden für eine militärische Endverwendung, eine Bewaffnung, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen, rechtswidrige Überwachung oder Menschenrechtsverletzungen.
Rechtlicher Rahmen
- Bundesgesetzesdekret Nr. 43 von 2021 der VAE über Güter, die der Nichtverbreitung unterliegen, die zugehörigen Kabinettsbeschlüsse und die Kontrollliste der VAE, verwaltet vom Executive Office for Control and Non-Proliferation (EOCN, Exekutivbüro für Kontrolle und Nichtverbreitung). Dieses Gesetz gilt auch in den Freihandelszonen der VAE.
- Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und die nationale Terrorliste der VAE (UAE Local Terrorist List).
- Die Exportkontrollvorschriften des Herstellungslandes, einschließlich Kontrollen bestimmter Drohnenkomponenten und Wärmebildgeräte.
- Für Bestimmungsorte in der EU und Wiederausfuhren aus der EU: Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (zum Beispiel die Positionen 9A012 für unbemannte Luftfahrzeuge und 6A003 für Wärmebildkameras) sowie die Beschränkungen gegenüber Russland und Belarus.
So prüfen wir jeden Auftrag
- Unternehmensprüfung: Gewerbelizenz, eingetragene Anschrift und vertretungsberechtigter Ansprechpartner.
- Sanktionslistenprüfung von Käufer, Empfänger und Endverwender anhand der Listen der UN, der VAE, der EU, der USA und des Vereinigten Königreichs.
- Prüfung der Endverwendung: Wir fragen, wofür und wo das Produkt eingesetzt wird. Die Angaben müssen zur Geschäftstätigkeit des Käufers passen.
- Ausfuhrgenehmigungen: Ist ein Gut kontrolliert, beantragen wir die Genehmigung vor dem Versand. Genehmigungsentscheidungen können mehrere Wochen dauern.
- Aufzeichnungen: Wir bewahren Prüfprotokolle und Transaktionsunterlagen mindestens fünf Jahre lang auf.
Endverbleibserklärung
Eine unterzeichnete Endverbleibserklärung ist vor der Auftragsbestätigung erforderlich für:
- unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Flugdauer von 30 Minuten oder mehr, einschließlich aller VTOL-Starrflügelmodelle;
- Wärmebildkameras und Gimbals;
- Schwerlastdrohnen mit einer Nutzlast von 25 kg oder mehr;
- Dockingstationen und Langstrecken-Datenverbindungen.
Wir können für jedes andere Produkt eine Endverbleibserklärung verlangen. Die Erklärung benennt Endverwender, Endverwendung und Einsatzort und enthält die Verpflichtung, die Produkte nicht ohne Genehmigung wiederauszuführen und nicht für militärische Zwecke zu verwenden. Eine Vorlage steht zum Download bereit.
Warnsignale, die zur Ablehnung eines Auftrags führen
- Endverwendung oder Endverwender sind unklar, oder der Käufer ist nicht bereit, sie zu benennen.
- Der Käufer verlangt Veränderungen wie Abwurfvorrichtungen für schädliche Nutzlasten oder die Entfernung der Identifizierung oder des Geofencing.
- Der Auftrag passt nicht zur Geschäftstätigkeit des Käufers, zum Beispiel ein Händler ohne Drohnenaktivität, der Langstrecken-Luftfahrzeuge bestellt.
- Ungewöhnliche Transportwege, Zahlungen durch Dritte oder Wünsche, Sendungen aufzuteilen, um Genehmigungspflichten zu umgehen.
Wir können jeden Auftrag ablehnen oder stornieren, zusätzliche Informationen anfordern oder verdächtige Anfragen den zuständigen Behörden melden.
Ihre Pflichten in Ihrem Land
Besitz und Betrieb von Drohnen und Robotern sind fast überall reguliert. Die wichtigsten Punkte, die Sie vor der Einfuhr prüfen sollten:
- Vereinigte Arabische Emirate: Genehmigung der General Civil Aviation Authority (GCAA, Allgemeine Zivilluftfahrtbehörde) und in Dubai der Dubai Civil Aviation Authority (DCAA, Zivilluftfahrtbehörde Dubai); Registrierung auf der UAE-Drones-Plattform; Produktkonformität, ausgestellt vom Ministry of Industry and Advanced Technology (MoIAT, Ministerium für Industrie und Hochtechnologie); TDRA-Typzulassung für Funkanlagen. Drohnengenehmigungen in den VAE können kurzfristig ausgesetzt werden; prüfen Sie vor dem Betrieb den aktuellen Stand.
- Europäische Union: Drohnen ohne Klassenkennzeichen werden in der Kategorie „speziell“ auf Grundlage einer Betriebsgenehmigung betrieben (Verordnungen (EU) 2019/945 und 2019/947). Es gelten die CE-Konformität, die Funkanlagenrichtlinie und nationale Vorschriften zur Ausbringung aus der Luft. Der Käufer in der EU tritt in der Regel als Einführer auf.
- Andere Länder: Wenden Sie sich vor der Einfuhr an die nationale Luftfahrtbehörde, die Telekommunikationsregulierungsbehörde und gegebenenfalls an die Verteidigungs-, Innen- oder Landwirtschaftsministerien.
Wiederausfuhr
Käufer dürfen unsere Produkte nicht nach Russland, Belarus, in Embargoländer oder an gelistete Personen wiederausführen und müssen diese Verpflichtung an ihre Kunden weitergeben. Die Wiederausfuhr kontrollierter Güter aus den VAE bedarf einer Genehmigung des EOCN.
Kontakt
Fragen zu dieser Richtlinie oder zu einem konkreten Auftrag: contact@aok-enterprises.com.